Strahlmittelprüfung
Wir prüfen Ihr Strahlmittel!
Zur Anwendung eines Strahlmittels ist der Nachweis eines Prüfzeugnisses notwendig, welches die Unbedenklichkeit des Strahlmittels gemäß DGUV100-500, Kap. 2.24, Abschnitt 3.2 (Stand 2024-09), bescheinigt. Wir führen diese Kontrollen für Sie durch. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und Anwender. Setzen Sie auf geprüfte Sicherheit und nachhaltige Qualität.