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Chromschichten: Cr(III) oder Cr(VI)?

Chrombeschichtungen sind weit verbreitet, um Oberflächen von Metallen zu schützen und deren Lebensdauer zu erhöhen. Die galvanische Verchromung erfolgt entweder auf Basis von Chrom(VI)- oder Chrom(III)-Elektrolyten.

Cr(VI)-Elektrolyte werden seit vielen Jahrzehnten zur Verchromung verwendet und erzeugen Ober­flächen mit hervorragender Korrosionsbeständigkeit und Härte, weshalb sie in vielen industriellen Anwendungen geschätzt werden. Ein erheblicher Nachteil von Cr(VI)-Elektrolyten ist deren Toxizität in Bezug auf Gesundheitsgefährdung und Umweltbelastung. Arbeitsschutz und Umweltschutz sind daher streng reguliert. Mittlerweile ist die Verwendung von Cr(VI)-Elektrolyten in der EU verboten und nur noch mit Sondergenehmigungen erlaubt.

Aufgrund der strengen Regulierung erfolgt seit etlichen Jahren der Umstieg auf Cr(III)-Elektrolyte als sicherere Alternative zu Cr(VI)-Elektrolyten. Die erzeugten Beschich­tungen sind optisch nahezu gleich­wertig und bieten ebenfalls guten Korrosionsschutz. Dennoch erreichen sie nicht die heraus­ragende Beständigkeit und Härte von Chrom(VI)-Beschichtungen. Dies kann in einigen Anwendungen, bei denen höchste Leistung erforderlich ist, ein Nachteil sein. In eigenen Untersuchungen wurde bei Cr(III)-Beschichtungen mit Cu-Ni-Cr-Aufbau eine höhere Nickellässigkeit als bei den analogen klassischen Cr(VI)-Beschichtungen fest­gestellt.

Haben Sie Fragen zum Chrom(VI)-Verbot oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umstellung von Chrom(VI) auf Chrom(III)? Dann wenden Sie sich gern an uns, wir helfen Ihnen gern unter folgendem Kontakt: info@iks-dresden.de